Das Bezirksgericht Dielsdorf ZH hat zwei Gefängnisaufseher vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Körperverletzung freigesprochen. Ihnen wurde vorgeworfen, im April 2019 den damaligen Häftling Brian Keller geschlagen zu haben.
Der Richter begründete die Freisprüche für die beiden Gefängnisaufseher am Dienstagnachmittag hauptsächlich mit der Videoaufzeichnung des Vorfalls. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe liessen sich gestützt auf die Videoaufnahmen und die Aussagen der Beteiligten nicht erhärten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Zu dem Vorfall kam es am 9. April 2019, als sechs Gefängnisaufseher in Schutzausrüstung in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies Keller für einen Hofspaziergang aus seiner Zelle holen wollten. Keller begrüsste die Gefängnisangestellten - wie es schon oft vorgekommen sein soll - mit wüsten Beschimpfungen.
Nachdem Keller beim Verlassen der Zelle in Richtung eines der Aufseher spuckte, eskalierte die Situation, und er wurde von den Gefängnisangestellten unsanft zu Boden gebracht. Dabei sollen die beiden Beschuldigten ihn unnötigerweise heftig geschlagen haben, als er bereits am Boden lag.
Zum Zeitpunkt der Schläge sei von Keller keine Gefahr mehr ausgegangen, sagte der Anwalt des ehemaligen Häftlings am Dienstag am Bezirksgericht Dielsdorf. Keller sei am 9. April 2019 in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies geschlagen worden, als er am Boden lag und von sechs Aufsehern fixiert worden sei. Er habe dabei verschiedene Verletzungen davongetragen.
Der Anwalt forderte deshalb eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung sowie Amtsmissbrauchs. Die beiden Beschuldigten, zwei Schweizer im Alter von 41 und 46 Jahren, sollen Keller Genugtuung in Höhe von jeweils 12'000 Franken bezahlen.
Die Staatsanwaltschaft, die nicht an der Verhandlung teilnahm, forderte in der Anklage eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs und einfacher Körperverletzung an einer wehrlosen Person. Der 46-jährige Aufseher soll zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 190 Franken verurteilt werden. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Zusätzlich soll er eine Busse von 4800 Franken bezahlen.
Der 41-jährige Beschuldigte soll eine bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 180 Franken erhalten, die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Zusätzlich soll eine Busse von 4500 Franken verhängt werden. Beide Beschuldigten arbeiten noch heute in der Pöschwies.
Die Gefängnisaufseher bestritten, gegen Keller unnötig Gewalt eingesetzt zu haben. Dass jeweils sechs Aufseher in voller Schutzausrüstung Keller zu Hofspaziergängen abholen mussten, sei die Folge von diversen Vorfällen gewesen.
An jenem Morgen im April 2019 soll Keller einen der Aufseher angespuckt und mit gefesselten Händen gegen den Schutzschild geschlagen haben. Daraufhin kam es zu einer Rangelei, in deren Verlauf die Beschuldigten Keller geschlagen haben sollen.
«Ich habe alles richtig gemacht», sagte der 41-jährige Beschuldigte. Er habe auch nach der Spuckattacke dafür sorgen wollen, dass Keller seinen Spaziergang machen könne, obwohl eigentlich vereinbart gewesen sei, den Versuch in einem solchen Fall abzubrechen. Sein Anwalt forderte einen Freispruch und beantragte, die Genugtuungsforderung Kellers abzuweisen.
Der Vorfall beschäftigt Justiz und Öffentlichkeit bereits seit Jahren. Im Dezember 2020 strahlte die «Rundschau» des SRF Bilder von Überwachungskameras aus, die zeigen, wie die Situation in der Pöschwies eskalierte und Keller zu Boden gerungen wurde.
Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen die zwei Gefängnisaufseher zunächst einstellen, musste jedoch auf Geheiss des Bundesgerichts dennoch Anklage erheben.
Brian Keller, der ehemals «berühmteste Häftling der Schweiz» stand kürzlich selber erneut als Beschuldigter vor Gericht. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn anfangs Juni wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Das Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen. (sda)
Die Situation ist eskaliert, da Herr Keller kein Unschuldslamm ist.
Bekanntlich hat er eine kurze Zünschnur und stellt sich wiedereinmal als Opfer hin.
Dass es 6 Personen gebraucht hat, um Ihn in Schach zu halten, spricht Bände und zeigt sein renitentes Verhalten bar jeglicher Vernunft.